MITDENKEN. MITMACHEN. MITGESTALTEN.

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Im Herbst 2017 beginnt mit dem Regionaltreffen Nord das erste von vier Treffen im Rahmen des Prozesses zum neuen Grundsatzprogramm. Bis zum Sommer 2018 folgen weitere Regionaltreffen in Süd, Ost und West. Doch nicht nur dort wird diskutiert, sondern auch hier auf dieser Seite. Alle Kommentare werden im September 2018 ausgewertet – bis dahin ist hier der Raum für alle, um mitzudenken, mitzumachen und mitzugestalten. Unsere Spielregeln: Wir nehmen alle Ideen ernst und jeder Beitrag wird in der Grundsatzkommission ausgewertet. Doch wer mitmachen will, muss sich anmelden und die Nettiquette beachten. Alle Beiträge, die sich an die Regeln halten, werden freigeschaltet. Das kann kurz dauern, aber es passiert. Los geht es, viel Spaß!

Menschen in besonderen Lebenslagen

Wir sind für Menschen in besonderen Lebenslagen ein Sprachrohr und leisten mit unserer Arbeit praktische Hilfe (zur Selbsthilfe). Mit einem unverstellten Blick auf die Situation dieser Menschen treten wir gegen Auffassungen in der Gesellschaft ein, dass es sich hierbei um Randgruppen, selbst verschuldete Schicksale oder Einzelfälle handelt. In der Schuldnerberatung, der Straffälligen-, Wohnungslosen- und Suchthilfe streiten wir in dem Wissen um die eng miteinander verbundenen Herausforderungen genauso für eine gleichberechtigte Teilhabe in der Gesellschaft wie in unseren Betreuungsvereinen.

Schuldner- und Insolvenzberatung
Wir beraten Menschen in wirtschaftlicher und existenzieller Not mit dem Ziel, ihnen gesellschaftliche Teilhabe und finanzielle Selbstbestimmung zu ermöglichen. Wir machen auf die sozialen Auswirkungen von Überschuldung aufmerksam, die Wohnungen, Arbeitsplätze und Beziehungen gefährdet und beraten Menschen über ihre Rechte und Pflichten. Ziel ist es, eine Perspektive für den wirtschaftlichen Neuanfang und ein Leben ohne Schulden zu schaffen.

Straffälligenhilfe
Oberstes Ziel der Straffälligenhilfe ist die Resozialisierung und Eingliederung in die Gesellschaft, weshalb es verstärkt Alternativen zum reinen Freiheitsentzug braucht. Ambulante Maßnahmen können soziale Trainingskurse für jugendliche Straffällige sein, um ihre kognitiven Kompetenzen und ihre Sozialfähigkeit zu steigern oder auch Arbeitsprojekte, in denen Geldstrafen durch gemeinnützige Arbeit abgegolten werden.

Suchthilfe
Unsere ambulante und stationäre Suchthilfe setzt der gesellschaftlichen und sozialpolitischen Ausgrenzung suchtkranker Menschen ein Modell entgegen, das auf Beteiligung und Teilhabe setzt. Unsere Grundhaltung ist geprägt von einem Verständnis der unterschiedlichen persönlichen und sozialen Hintergründe der Menschen sowie der verschiedenen Verläufe und Ausprägungen ihrer Krankheit. Unser ehrenamtliches Engagement in vielen Selbsthilfegruppen und -initiativen ist dabei ein Bestandteil der Nachsorge, ohne die eine erfolgreiche Suchthilfearbeit nicht zu leisten ist. Deshalb fördern wir eine enge Kooperation und Vernetzung zwischen ehrenamtlichen Selbsthilfeinitiativen und professionellen Einrichtungen.

Wohnungslosenhilfe
Wohnungslosigkeit ist oft das Resultat aus einem Zusammenspiel individueller und sozialer Aspekte, denen wir mit persönlich abgestimmten Hilfen begegnen. Dabei gilt es, die Freiheit des Einzelnen in der Auswahl und in der Annahme der Hilfeangebote zu achten. Wir fordern, Wohnungspolitik auf Bundesebene zu verankern sowie eine aktive und umfassende soziale Wohnungsbaupolitik der Länder und Kommunen.

Betreuungsvereine für ein selbstbestimmtes Leben
Mithilfe unserer Betreuungsvereine unterstützen wir Menschen mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Beeinträchtigung, ein selbstbestimmtes Leben zu führen, auch wenn sie sich nicht (mehr) selbst um ihre Angelegenheiten kümmern können. Hierbei steht unser Grundsatz der „Hilfe zur Selbsthilfe“ im Vordergrund; die rechtliche Vertretung tritt dabei zurück. Wir setzen uns für ein flächendeckendes, bundesweites Netz an Betreuungsvereinen ein, deren gesetzliche Finanzierung dynamisch an die realen Kosten angepasst wird und damit dauerhaft Strukturen sichert. So sind in Zukunft weiterhin Ehrenamtliche zu gewinnen, fachgerecht zu beraten und fortzubilden. Dadurch wird das Engagement vieler Familienangehöriger und Menschen, die sich für die ehrenamtliche Übernahme einer rechtlichen Betreuung interessieren, gefördert und unterstützt.

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