Wir übernehmen als Verband und in unseren Einrichtungen und Diensten Mitverantwortung dafür, dass allen Kindern und Jugendlichen die gleichen Entwicklungschancen eröffnet werden. Es ist für unsere Gesellschaft ein zentrales und zukunftsorientiertes Anliegen, ein Aufwachsens im Wohlergehen für sie zu gewährleisten. Maßstab hierfür sind die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen unter Berücksichtigung der Lebens- und Arbeitsbedingungen ihrer Sorgeberechtigten. Die Teilhabe und Beteiligung in allen sie betreffenden Belangen ist zu fördern. Familiäres Wohlergehen und gesellschaftlicher Fortschritt bedingen sich in einem demokratischen Gemeinwesen wechselseitig.
Kinderrechte ins Grundgesetz
Die Rechte von Kindern und Jugendlichen sind nach den Prinzipien der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen bei Entscheidungen von Politik, Verwaltung und Rechtsprechung zu berücksichtigen. Deshalb fordern wir, die Kinderrechte ausdrücklich im Grundgesetz zu verankern. Das bedeutet, altersgerechte Beteiligungs- und Beschwerdemöglichkeiten einzurichten sowie ein Wahlrecht für Kinder und Jugendliche einzuführen.
Eigenständige Jugendpolitik
Die Jugend in ihrer Vielfalt ist durch Orientierung, Entwicklung und Übergänge geprägt und dadurch eine besondere Lebensphase. Jugendliche sind dabei zu unterstützen, ihr Leben nach eigenen Wünschen zu gestalten. Gute Jugendpolitik vertritt als eigenständiges Politikfeld parteilich die Ansprüche und Bedürfnisse Jugendlicher in der Gesellschaft und beteiligt sie an ihrer Entwicklung.
Freiräume für Kinder und Jugendliche schaffen
Wir sind der freien Entfaltung der Persönlichkeit im ganzheitlichen Sinne verpflichtet. Für uns haben die Lebensphasen Kindheit und Jugend einen Eigenwert und sind mehr als nur eine Vorbereitung auf das Erwerbsleben. Deshalb sind Freiräume zu schaffen, die es Kindern, Jugendlichen und Familien ermöglichen, kreativ, frei und selbstbestimmt ihre Zeit zu gestalten.
Beteiligung von Anfang an
Wir begegnen Kindern, Jugendlichen und ihren Sorgeberechtigten auf Augenhöhe. Unser Handeln ist von der Haltung getragen, Beteiligung und Kooperation zu fördern. Daraus leiten wir unser Hilfeverständnis ab, das auf einer beteiligungsorientierten und zur Beteiligung befähigende Pädagogik aufbaut.
Vorausschauende und vernetzte Ansätze stärken
Die Kinder- und Jugendhilfe hat in allen Altersphasen Potenziale und Stärken der Kinder, Jugendlichen sowie der für sie Sorgenden frühzeitig zu erkennen und zu fördern. Benachteiligungen dürfen gar nicht erst entstehen.
Rechtsansprüche auf präventive Angebote sind daher auszubauen und in lebensweltbezogenen Netzwerken zu verwirklichen. Im Rahmen einer Sozialraumorientierung können Vernetzung und Kooperation – auch unter Einbeziehung von Bürgerschaftlichem Engagement – weiter entwickelt werden.
Für einen sicheren Ort
Kinderschutz beginnt damit, Kinder und Jugendliche zu stärken sowie Familien dabei zu unterstützen, ihren Erziehungsauftrag zu erfüllen. Fachkräfte müssen sich den gewandelten Lebenslagen und Gefährdungen entsprechend für eine professionsübergreifende Zusammenarbeit fortlaufend qualifizieren. Kindern einen sicheren Ort des gesunden Aufwachsens zu bieten, ist unser oberstes Gebot.
Gesundheitsförderung
Ein Aufwachsen im Wohlergehen können Jugendhilfe-, Bildungs- und Gesundheitssystem nur gemeinsam gewährleisten. Sie müssen systematisch und auf der Grundlage von Rechtsansprüchen zusammenarbeiten. Eine integrierte Sozialplanung muss den Rahmen dafür vorgeben, dass auch schon vorgeburtlich Beratung, Förderung und Hilfe geleistet werden kann. Basis dafür ist es, die Fähigkeiten zu fördern, aber auch Schwächen aufzugreifen und Nachteile zu verhindern.
Jugendarbeit stärken
Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit knüpfen an den Interessen junger Menschen an und werden von ihnen mitbestimmt und -gestaltet. Sie befähigen zur Selbstbestimmung und fördern gesellschaftliche Mitverantwortung und soziales Engagement. Sie sind eine wichtige Säule für eine lebendige demokratische Gesellschaft. Um ihren Auftrag zu erfüllen, müssen Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit dauerhaft finanziell gesichert und weiterentwickelt werden.
Kindergrundsicherung verwirklichen
Wir setzen uns für ein bedarfsdeckendes System der Kindergrundsicherung ein. Die Versteuerung in Abhängigkeit vom Einkommen der Eltern und die Zusammenführung einzelner Leistungen fördert Gerechtigkeit und Transparenz.
Staatliche Verantwortung für die Jugendhilfe
Die öffentliche Hand ist für die Planung, Bereitstellung und Fortschreibung bedarfsgerechter Leistungen und Einrichtungen der Jugendhilfe verantwortlich. Die eigenständige Freie Jugendhilfe ist Ausdruck des Subsidiaritätsprinzips. Das partnerschaftliche Zusammenwirken von freien und öffentlichen Trägern der Jugendhilfe ist grundlegend für die beteiligungsgerechte Weiterentwicklung in gemeinsamer Verantwortung. Bund, Länder und Kommunen haben die Finanzierung der Infrastruktur und der individuellen Leistungen sowie die Erfüllung der individuellen Rechtsansprüche gemeinsam sicherzustellen. Wir treten dem Prinzip der Inklusion folgend für eine Jugendhilfe ein, in der alle Eingliederungshilfen verantwortet werden, soweit sie Minderjährige betreffen.
Thema: Kindheit und Jugend
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